Reha-Ausbildung (integrativ)
Nach §117 Abs. 1 S.1 Nr. 1b SGB III
Durch diese Ausbildungsform erhalten Auszubildende die Möglichkeit einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erreichen.
Durch Unterweisungen unserer Ausbilder erlernen und festigen die Auszubildenden ihre praktischen Fertigkeiten, zum Erwerb von theoretischen Fachkenntnissen besuchen sie die Berufsschule.
Die integrierten betrieblichen Ausbildungsphasen verfolgen das Ziel, die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen. Auf diesem Weg werden die Auszubildenden durch Ausbilder, Stützlehrer und Sozialpädagogen unterstützt und begleitet.
Ausbildung nach §66 BBiG/§42m HwO:
Fachpraktiker/in für Industriemechanik
▪ Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
▪ Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
▪ Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen
▪ Fachpraktiker/in im Verkauf
▪ Verkäufer/in
▪ Fachpraktiker/in Küche (Beikoch)
▪ Gartenbauwerker
▪ Fachpraktiker/in für Lagerlogistik
▪ Fachlagerist
Koordinierende Dienststelle:
Agentur für Arbeit Gotha